SVP und SP wollen Lex Koller zurück auf Stand von 1985 setzen


Unheilige Allianz bei Immobilien

Die Nationalratskommission will die Lex Koller deutlich verschärfen. Investoren aus dem Ausland sollen Schweizer Immobilien wieder schwerer kaufen können.

Darum geht’s

  • Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will die Lex Koller auf den Stand von 1985 zurücksetzen.
  • Ausländische Investoren sollen Geschäftsliegenschaften und Anteile an Immobiliengesellschaften nicht mehr frei kaufen können.
  • SVP und SP unterstützen die Verschärfung aus unterschiedlichen Motiven. Die SVP will Mieten und Immobilienpreise bremsen, die SP den renditegetriebenen Ausverkauf von Schweizer Boden stoppen.
  • FDP und Mitte lehnen den Vorstoss ab und warnen vor höheren Finanzierungskosten und Nachteilen für Pensionskassen.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Was ist die Lex Koller überhaupt?

Hinter dem Namen steckt das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Es bestimmt, wer aus dem Ausland in der Schweiz Wohnungen, Häuser und Geschäftsliegenschaften kaufen darf. Offiziell soll es die «Überfremdung des einheimischen Bodens» verhindern.

Der streng formulierte Zweck täuscht allerdings. Das Parlament hat über die Jahre eine Ausnahme nach der anderen beschlossen. Längst braucht nicht mehr jeder Kauf eine Bewilligung. Wer zudem über einen Fonds investiert, kommt am Gesetz ohnehin vorbei. Durch diese Lücken fliessen Milliarden aus dem Ausland in den Schweizer Immobilienmarkt.

Warum heisst das Gesetz «Lex Koller»?

Weil es bei jeder grossen Revision den Namen des zuständigen Bundesrats erbte. Beschlossen wurde es am 16. Dezember 1983 und trat 1985 in Kraft – damals als Lex Friedrich, nach Bundesrat Rudolf Friedrich. Zur Lex Koller wurde es erst 1997, unter Bundesrat Arnold Koller.

2005 hätte es unter SVP-Justizminister Christoph Blocher zur Lex Blocher werden sollen. Der Name hat sich aber nie etabliert.

Wenn heute von einer «Rückkehr zur Lex Friedrich» die Rede ist, ist damit dasselbe Gesetz gemeint, nur in seiner ursprünglichen Fassung.

Wer darf laut Lex Koller was kaufen?

Entscheidend ist in erster Linie der Wohnsitz. Wer aus einem EU- oder EFTA-Staat kommt und eine Aufenthaltsbewilligung B oder C hat, darf wie Schweizerinnen und Schweizer Boden kaufen.

Für alle anderen gilt: Ohne C-Bewilligung ist der Erwerb nur eingeschränkt möglich. Und wer gar keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, darf überhaupt keine Wohnliegenschaft kaufen, mit wenigen Ausnahmen wie Ferienwohnungen.

Was hat die Kommission genau beschlossen?

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats empfiehlt mit 14 zu 8 Stimmen, die Hauptforderung von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi anzunehmen: Zurück zum Stand von 1985.

Damals durften Personen aus dem Ausland grundsätzlich nur den eigenen Hauptwohnsitz oder das eigene Geschäftsgebäude erwerben und auch das nur mit Bewilligung.

Seitheb gab es aber mehrere Verschärfungen, die rückgängig gemacht werden sollten. 1997 gab das Parlament etwa den Kauf von Geschäftsliegenschaften vollständig frei, um die Konjunktur anzukurbeln. Seither kann sie jede Person erwerben, egal wo sie wohnt. 2005 kam die Öffnung für Anteile an börsenkotierten Schweizer Immobiliengesellschaften dazu.

Wichtig dabei: «Geschäftsliegenschaft» klingt nach Lagerhalle, meint aber Büros, Hotels oder Mischobjekte, wobei zum Beispiel unten ein Restaurant ist und sich oben Büros befinden. Solche Häuser stehen in Städten oft an den besten Lagen.

Warum spannen ausgerechnet SVP, SP und Grüne zusammen?

Linke und Rechte wollen dasselbe, aber aus unterschiedlichen Gründen.

Für Aeschi ist der Vorstoss die Antwort auf eine verlorene Abstimmung. «Nachdem die Schweizer Bevölkerung am 14. Juni die Initiative ‹Keine 10-Millionen-Schweiz› abgelehnt hat, braucht es andere Massnahmen, um die Explosion der Mieten und Immobilienpreise zu stoppen», sagt er dem «Tages-Anzeiger».

Thomas Aeschi und Jacqueline Badran ziehen selten am gleichen Strick (Archivbild aus dem Jahr 2015).

Thomas Aeschi und Jacqueline Badran ziehen selten am gleichen Strick (Archivbild aus dem Jahr 2015).

KEYSTONE

Die SP kritisiert nicht die Zuwanderung, sondern die Rendite, welche mit Schweizer Boden und Immobilien gemacht werde. «Wir müssen dem Ausverkauf unseres Zuhauses ein Ende setzen», sagt Jacqueline Badran in einer Mitteilung ihrer Partei. Die SP kritisiert schon länger, dass ausländisches Fondskapital Mieten und Immobilienpreise hochgetrieben habe.

Wie viel Geld auf dem Spiel steht, ist umstritten. Eine Studie des Immobilienberaters Fahrländer Partner im Auftrag des Bundesrats schätzt das ausländische Kapital in Anteilen an Immobiliengesellschaften und Fonds auf bis zu 6,5 Milliarden Franken. Genau weiss es aber niemand, weil nicht öffentlich ist, wem welche Fondsanteile gehören.

FDP und Mitte beantragen die Ablehnung. «Eine Verschärfung der Lex Koller schafft keine einzige neue Wohnung, im Gegenteil», sagt FDP-Nationalrat Beat Walti gegenüber «Blick». In einer Mitteilung wird seine Partei schärfer und titelt: «SP diktiert, SVP marschiert.»

Auch die Immobilienbranche wehrt sich. Dutzende Firmen warnten bei einer Vernehmlassung zu einem Verschärfungsprojekt des Bundesrates: Wer bei jedem Verkauf nachweisen muss, woher der Käufer kommt, kann seine Anteile kaum noch an der Börse handeln. Ein Rückzug von der Börse wäre die Folge. Konsequenz wären tiefere Werte von Fonds. Betroffen davon wären auch die Pensionskassen, die stark in solche Anlagen investiert haben.

Als Nächstes entscheidet der Nationalrat. Im Ständerat dürfte es aber eng werden. Dort haben FDP und die Mitte das Sagen.

Dazu kommt ein praktisches Problem. Seit 1985 hat die Schweiz zahlreiche internationale Verträge unterzeichnet, darunter das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Eine Rückkehr zum alten Recht liesse sich kaum eins zu eins umsetzen, so der Bundesrat.

Für den Fall einer Niederlage hat Badran bereits eine Volksinitiative angekündigt. Aeschi unterstützt das Anliegen grundsätzlich, bleibt aber vorsichtig: «Ob ich die Initiative aber unterschreiben werde, hängt von der konkreten Formulierung und dem Initiativkomitee ab», sagt er gegenüber dem «Blick».


Video aus dem Ressort

SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi fordert Entschuldigung von Beat Jans

Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) forderte eine Entschuldigung von Jans: «Sie haben behauptet, die SVP habe keine Lösungen. Doch wir reichen heute die Volksinitiative ‹Asylmissbrauch stoppen!› ein, die sogenannte Grenzschutz-Initiative.»


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