Darum geht’s
- Ramona Brüniger berichtet, dass ein Mann sie seit Anfang 2024 mit Tausenden Nachrichten, Fake-Profilen und verstörenden E-Mails bedrängt habe. Als Blumen vor ihrer Haustür auftauchten und er ihr Zuhause beschrieb, habe sie zunehmend Angst bekommen.
- Im Herbst 2025 erstattete Brüniger Anzeige und zog später um, installierte Kameras sowie eine Alarmanlage. Heute fühlt sie sich wieder sicherer, das Verfahren läuft jedoch weiter und der Mann soll sie seinerseits angezeigt haben.
- Seit Januar 2026 ist Stalking in der Schweiz ein eigener Straftatbestand. Brüniger begrüsst das und rät anderen Betroffenen, sich früher an die Polizei zu wenden.
Seit über einem Jahr läuft das Verfahren gegen den jungen Mann, der Ramona Brüniger mit Nachrichten bombardiert und vor ihrer Haustür aufgetaucht sein soll. Heute fühlt sich die Influencerin wieder sicherer. Doch gegenüber blue News erzählt die 26-Jährige, welchen Preis sie dafür bezahlt hat.
Ramona Brüniger hat ihr Zuhause gewechselt. Sie hat Kameras installiert, eine Alarmanlage angeschafft und überlegt sich inzwischen genau, was sie in den sozialen Medien von ihrem Leben preisgibt.
Nicht weil sie das wollte. Sondern weil ein fremder Mann immer stärker in ihr Leben eingedrungen sein soll.
«Ich habe als Betroffene mein ganzes Leben verändert», sagt die Moderatorin in einem Instagram-Reel, in dem sie erstmals ausführlich über ihre Erfahrungen mit Stalking spricht.
Im Gespräch mit blue News erzählt Brüniger nun, wie es ihr heute geht. «Seit der Anzeige hat sich die Situation verbessert», sagt sie. Die E-Mails hätten aufgehört. Zudem sei sie umgezogen. «Ich fühle mich wieder wohler.» Abgeschlossen ist die Geschichte für sie damit nicht. Das Verfahren läuft bis heute.
Erst Kommentare, dann Tausende Nachrichten
Begonnen habe alles Anfang 2024 vergleichsweise harmlos. Ein Mann kommentierte laut Brüniger während Monaten praktisch jeden ihrer Beiträge. Sie blockierte die entsprechenden Accounts – worauf neue Profile aufgetaucht seien.
Dann seien Direktnachrichten dazugekommen. «Tausende», erzählt Brüniger in ihrem Reel. Sie habe auf keine davon reagiert.
Im Mai 2024 kam es bei einem Influencer-Award zu einer Begegnung, die für sie rückblickend entscheidend wurde. Ein Mann sei dort sehr aufdringlich geworden und habe nach ihrer Telefonnummer gefragt. Erst als Kolleginnen eingegriffen hätten, sei er gegangen. Brüniger sagte ihm schliesslich, dass sie nur per E-Mail erreichbar sei.
Danach, sagt sie, sei es eskaliert.
Hunderte E-Mails seien eingetroffen. Aufgrund des Inhalts habe sie realisiert, dass es sich beim Mann vom Award mutmasslich um jene Person handelte, die sie zuvor über verschiedene Profile kontaktiert hatte.
Zunächst habe er sie «vergöttert». Er habe sie treffen wollen und ihr vorgeworfen, sie sei ihm etwas schuldig, weil er für den Award acht Stunden gefahren sei. Dann hätten sich die Nachrichten verändert.
Blumen vor der Haustür
«Die E-Mails wurden immer verstörender und angsteinflössender», erzählt Brüniger.
Trotzdem versuchte sie zunächst, die Nachrichten zu ignorieren. Bis eines Tages ein Blumenstrauss vor ihrer Wohnungstür stand. Von ihm.
«Das war der erste Moment, in dem ich wirklich Angst bekommen habe», sagt Brüniger. Plötzlich sei ihr klar gewesen: Der Mann weiss, wo sie wohnt.
Sie begann, seine Nachrichten genauer zu lesen. Darin habe er ihr Zuhause detailliert beschrieben. Zudem habe der Mann wiederholt von einem bestimmten Ort geschrieben, an dem sie sich angeblich treffen würden, und dabei sexualisierte Szenarien beschrieben, die Brüniger grosse Angst machten und die sie als «sehr verstörend» bezeichnet.
Die Moderatorin lebte damals allein.
Sie installierte Kameras und eine Alarmanlage. Einmal löste eine Kamera eine Meldung aus, während sie zu Hause war. Brüniger packte die Angst und sie wählte den Notruf. Die Polizei rückte aus, fand jedoch niemanden. «Das war der Moment, wo ich endgültig genug hatte. Da habe ich ihn angezeigt», sagt Brüniger gegenüber blue News.
Auch Freundinnen hätten sich bei ihr irgendwann nicht mehr sicher gefühlt. Eine Kollegin, die sich während Brünigers Abwesenheit um ihre Katzen kümmerte, habe das Gefühl gehabt, jemand könnte sich in der Wohnung befinden. «Das war angsteinflössend», erzählt sie weiter.
Für Brüniger ging das so weit, dass sie Konsequenzen zog: Sie wechselte ihren Wohnort.
Brüniger: «Ich hätte ihn viel früher anzeigen sollen»
Zwischen der ersten Kontaktaufnahme des Mannes und Brünigers Anzeige im Herbst 2025 vergingen fast eineinhalb Jahre. Rückblickend sagt sie, sie habe zu lange gewartet.
Anderen Betroffenen würde sie deshalb heute raten, deutlich früher zu reagieren und sich an die Polizei zu wenden.
Ihre Kritik richtet sich ausdrücklich nicht gegen die Polizei. «Die Polizei hat mich ernst genommen. Ich habe mich gut aufgehoben gefühlt», sagt Brüniger.
Was sie vielmehr beschäftigt, ist die rechtliche Situation – und insbesondere die Frage, wie Betroffene während eines laufenden Verfahrens geschützt werden können.
Denn auch ein Beschuldigter hat Verfahrensrechte. Dazu gehört unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Einsicht in die Verfahrensakten zu nehmen.
Brüniger sagt, sie habe aus Sicherheitsgründen ihre Geschäftsadresse angegeben. Sie habe sich dennoch Gedanken darüber gemacht, welche persönlichen Informationen der Beschuldigte im Zuge des Verfahrens über sie erfahren könne.
«Aber diese Möglichkeit haben nicht alle», sagt sie mit Blick darauf, statt ihrer Privatadresse eine Geschäftsadresse angeben zu können.
Nach ihren Angaben reagierte der Mann zudem mit einer Gegenanzeige. Er behaupte, sie habe ihn gestalkt.
Stalker glaubt, eine Beziehung zu haben
Besonders beunruhigend sei für sie gewesen, dass der Beschuldigte sich Nähe zu ihr ausgedacht hat: «Er denkt, dass wir in einer Beziehung gewesen sind», erzählt Brüniger gegenüber blue News.
Sie sagt, sie habe sich seit der Anzeige trotz der Unterstützung durch die Polizei zeitweise zu wenig geschützt gefühlt.
Zusätzlich kompliziert wird der Fall nach ihren Angaben dadurch, dass der Beschuldigte nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Das Verfahren dauere deshalb länger. Zu einem Urteil ist es bislang nicht gekommen.
Stalking ist seit 2026 eigener Straftatbestand
Während Brünigers Verfahren noch läuft, hat sich die Rechtslage in der Schweiz verändert.
Seit dem 1. Januar 2026 ist Stalking – im Gesetz als «Nachstellung» bezeichnet – ein eigener Straftatbestand. Wer eine Person beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und sie dadurch in ihrer Lebensgestaltung erheblich einschränkt, kann auf Antrag mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Dass Stalking nun ausdrücklich strafrechtlich erfasst wird, begrüsst Brüniger. «Das ist mega gut», sagt sie.
Für sie löst der neue Straftatbestand jedoch nicht alle Probleme. Sie beschäftigt insbesondere die Zeit zwischen einer Anzeige und dem Abschluss eines Verfahrens.
Denn währenddessen hatte sich ihr eigenes Leben bereits massiv verändert.
Sie zog um. Sie sicherte ihre Wohnung. Freundinnen fühlten sich bei ihr nicht mehr wohl. Und sie änderte ihren Umgang mit Social Media.
«Es macht mich hässig.»
Ramona Brünig
über ihren Stalker
Heute bekommt Brüniger nach eigenen Angaben keine E-Mails mehr von dem Mann. Kommentare und neue Fake-Profile tauchten allerdings weiterhin auf. Ob tatsächlich dieselbe Person dahintersteckt, kann sie nicht sagen.
Die Angst bestimme ihren Alltag nicht mehr wie früher. Die Folgen spürt sie trotzdem. Sie überlege heute stärker, was sie auf Social Media teile. Gerade das ärgert sie. «Es macht mich hässig, dass ein fremder Mensch beeinflusst, was ich mit meiner Community teile.»
Auch deshalb hat Brüniger entschieden, ihre Geschichte öffentlich zu machen.
«Ich teile jetzt meine Geschichte, weil ich diesem Mann die Macht nicht mehr geben will.»
Und sie stellt eine Frage, die sie seit ihrer eigenen Erfahrung nicht loslässt: «Wie weit muss Stalking gehen, bis wirklich etwas passiert?»
#Adessonews seleziona nella rete articoli di particolare interesse.
Se vuoi leggere l’articolo completo clicca sul seguente link








