So fahnden die Behörden nach Tätern auf der Flucht


DNA, Handy und Aufruf

Wie finden die Behörden den Täter, wenn dieser auf der Flucht ist?

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Wenn ein mutmasslicher Täter nach einem schweren Verbrechen verschwindet, beginnt für die Polizei ein Wettlauf gegen die Zeit. Die Schweizer Strafprozessordnung erlaubt dabei eine Vielzahl von Fahndungsmassnahmen – national wie international.

Samuel Walder

Darum geht’s

  • Nach den tödlichen Schüssen in Aarau nahm die Kantonspolizei in der Nacht auf Montag einen 43-jährigen Schweizer unter dringendem Tatverdacht fest.
  • Bei der Fahndung kann die Polizei auf Mittel wie internationale Fahndungssysteme, Handy-Ortung, Observationen, DNA- und Fingerabdruckanalysen sowie Hinweise aus der Bevölkerung zurückgreifen.
  • Welche Methoden im Fall Aarau zum Erfolg führten, ist noch offen.
  • Rechtsgrundlage ist die Strafprozessordnung, die bei schweren Straftaten weitreichende Ermittlungen erlaubt.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Nach den tödlichen Schüssen im Aarauer Schachen lief am Wochenende eine gross angelegte Fahndung. Nach einem Rave hatte eine zunächst unbekannte Person am Sonntag gegen 2.30 Uhr auf eine Gruppe geschossen. Eine 22-jährige Italienerin starb, fünf weitere Personen wurden verletzt.

Die Kantonspolizei Aargau rückte mit einem Grossaufgebot aus, bat um Hinweise und Videoaufnahmen und arbeitete nach eigenen Angaben mit Behörden aus der ganzen Schweiz und dem nahen Ausland zusammen. In der Nacht auf Montag gelang schliesslich die Festnahme: Kurz vor 1 Uhr wurde ein 43-jähriger Schweizer angehalten und unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Die Polizei geht derzeit von einem Einzeltäter aus.

Doch wie konnte die Polizei einen Tatverdächtigen festnehmen? Welche Möglichkeiten hat die Polizei in der Schweiz überhaupt, wenn ein mutmasslicher Täter nach einem schweren Verbrechen verschwunden ist? Die Palette reicht von klassischen Personenkontrollen und Zeugenbefragungen bis zu Handy-Ortung, Observation von Personen und internationalen Fahndungssystemen. Welche dieser Mittel im Fall Aarau tatsächlich zum Erfolg geführt haben, ist derzeit nicht bekannt. Die Kantonspolizei will am Mittwoch über neue Erkenntnisse informieren.

Fahndung endet nicht an der Kantonsgrenze

Die wichtigsten Regeln sind schweizweit gleich. Grundlage ist die Schweizerische Strafprozessordnung(StPO). Sie erlaubt es, eine beschuldigte Person zur Verhaftung auszuschreiben, wenn sie dringend eines Verbrechens oder Vergehens verdächtigt wird und ein Haftgrund zu vermuten ist. In dringenden Fällen darf die Polizei eine solche Ausschreibung zunächst selbst veranlassen. Sonst wäre es die Staatsanwaltschaft.

Die Suche kann rasch über die Kantons- und Landesgrenzen hinausgehen. Über das Schengener Informationssystem SIS können Personen zur Festnahme ausgeschrieben werden. Das System wird von Polizei-, Grenz- und Migrationsbehörden im gesamten Schengen-Raum genutzt. Fedpol bezeichnet es als ein zentrales Instrument für den Informationsaustausch. Seit Juni 2026 können Schweizer Behörden zudem verschiedene europäische Informationssysteme effizienter miteinander abgleichen. Für Fahndungen über den Schengen-Raum hinaus kann die Zusammenarbeit über Interpol erfolgen.

Das Handy kann zum wichtigen Anhaltspunkt werden

Hat die Polizei schon einen Verdacht, kann auch dessen Mobiltelefon bei der Fahndung eine wichtige Rolle spielen. Nach Artikel 273 StPO kann die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Randdaten des Fernmeldeverkehrs verlangen. Dazu gehören auch Daten zur Standortermittlung.  Grundsätzlich müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Es besteht ein dringender Tatverdacht auf eine im Gesetz aufgeführte Straftat, die Schwere der Tat rechtfertigt die Überwachung und andere Ermittlungen waren erfolglos oder wären ohne die Überwachung unverhältnismässig erschwert.

Bei schweren Straftaten kommen weitergehende Überwachungsmassnahmen infrage. Sie sind jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft und müssen in der Regel richterlich genehmigt werden.

Die Strafprozessordnung erlaubt zudem technische Geräte, mit denen der Standort einer Person oder eines Gegenstands festgestellt werden kann. Auch eine verdeckte Observation ist möglich: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen eine Person an öffentlich zugänglichen Orten beobachten und dabei Bild- und Tonaufnahmen machen. Die Polizei darf solche Instrumente aber nicht beliebig einsetzen. Es müssen konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, und die gesetzlichen Anforderungen an die Verhältnismässigkeit müssen erfüllt sein.

DNA, Fingerabdrücke und Hinweise aus der Bevölkerung

Neben moderner Überwachungstechnik bleibt klassische Spurensicherung zentral. DNA-Spuren und Fingerabdrücke können mit Datenbanken abgeglichen werden. Gibt eine DNA-Spur keinen direkten Treffer, stehen den Ermittlern bei schweren Delikten seit August 2023 zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung. Laut Bundesamt für Polizei Fedpol kann eine sogenannte Phänotypisierung unter anderem Hinweise auf Augen-, Haar- und Hautfarbe, das ungefähre Alter sowie die biogeografische Herkunft liefern. Es ist auch möglich, die Suche nach möglichen Verwandten über DNA-Profile auszuweiten. Diese Methoden sind schweren Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung vorbehalten.

Auch die Bevölkerung kann Teil einer Fahndung werden. Artikel 211 StPO erlaubt ausdrücklich, öffentlich um Mithilfe zu bitten. Das reicht vom klassischen Zeugenaufruf bis zur Veröffentlichung von Fahndungsbildern. Der Fall Aarau zeigt, wie wichtig solche Hinweise sein können: Die Kantonspolizei forderte Personen, die etwas beobachtet oder den Vorfall gefilmt hatten, dazu auf, sich zu melden und Aufnahmen zur Verfügung zu stellen.

Rupperswil zeigt, wie aufwendig eine Tätersuche werden kann

Wie breit eine Fahndung angelegt werden kann, zeigte der Vierfachmord von Rupperswil AG im Dezember 2015. Anders als in Aarau wusste die Polizei damals allerdings lange nicht, wen sie suchte. Die Kantonspolizei Aargau setzte eine Sonderkommission mit rund 40 Ermittler*innen und Spezialist*innen ein. Tatort und Umgebung wurden intensiv nach Spuren durchsucht, rund 110 Personen befragt und grosse Mengen elektronischer Daten gesichert. Eine Flugblattaktion und Zeugenaufrufe brachten rund 250 Hinweise aus der Bevölkerung. Weil die Suche zunächst erfolglos blieb, setzte die Staatsanwaltschaft schliesslich eine Belohnung von bis zu 100’000 Franken für entscheidende Hinweise aus.

Knapp fünf Monate nach der Tat nahm die Polizei einen damals 33-jährigen Schweizer aus Rupperswil fest. Nur zwei Stunden nach seiner Festnahme konnte er laut Kanton Aargau durch einen Fingerabdruck eindeutig mit der Tat in Verbindung gebracht werden.


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