Darum geht’s
- Ende September stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab.
- Die Initiative will die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» in der Verfassung verankern.
- Das Volksbegehren wird lediglich von der SVP sowie einigen Politiker*innen der Mitte unterstützt.
- Alle anderen Parteien sowie der Bundesrat lehnen die Initiative ab.
- Laut Umfragen dürfte die Neutralitätsinitiative bei der Abstimmung abgelehnt werden.
Am 27. September stimmt die Schweiz über die Neutralitätsinitiative ab – und damit über die Frage, ob die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» in der Bundesverfassung verankert werden soll. Nachfolgend Fragen und Antworten zur Vorlage:
Seit wann gibt es die neutrale Schweiz?
Die verlustreiche Niederlage in Marignano gegen Frankreich im Jahr 1515 bewirkte das Ende der eidgenössischen Expansionspolitik. Über 150 Jahre später, im Jahr 1674, trat die erste offizielle Neutralitätserklärung der Tagsatzung in Kraft. Am Wiener Kongress 1814/1815 wurde die immerwährende Neutralität der Schweiz erstmals völkerrechtlich anerkannt.
Mit der Gründung des Bundesstaates 1848 definierte die Schweiz die Neutralität als Mittel zum Zweck zur Wahrung der äusseren Unabhängigkeit und der eigenen Selbstständigkeit. Im Vertrag von Versailles im Jahr 1919 wurde die Neutralität der Schweiz «zum Zwecke der Erhaltung des Friedens» anerkannt.
In der aktuellen Bundesverfassung wird der Begriff «Neutralität» an exakt zwei Stellen erwähnt. An beiden Stellen ist sie nicht als eigenständiger Staatszweck verankert, sondern als Instrument zur Wahrung der Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes. Die Verfassung definiert nicht, was Neutralität inhaltlich genau bedeutet. Die konkrete Tragweite ergibt sich aus dem Völkerrecht sowie der laufenden Neutralitätspolitik von Bundesrat und Parlament.
Was bedeutet das in der Praxis?
Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre Guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung.
2001 befürwortete die Schweizer Stimmbevölkerung die Bewaffnung von Schweizer Freiwilligen für friedensfördernde Uno-Operationen, aber unter Ausschluss der Beteiligung an Kampfhandlungen. 2002 beschlossen Volk und Stände den Uno-Beitritt. Im Beitrittsgesuch hielt der Bundesrat an der Neutralität fest.
Neu aufgeflammt ist die öffentliche Debatte über die Schweizer Neutralität nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022, als die Schweiz EU-Sanktionen gegen Russland übernahm. Die Neutralitätsinitiative wurde lanciert.
Was will die Initiative?
Die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» fordert eine striktere Neutralitätspraxis. Namentlich will sie die «immerwährende und bewaffnete Neutralität» in der Bundesverfassung verankern. Zudem will sie ein weitgehendes Verbot von Sanktionen in die Verfassung schreiben. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Wirtschaftliche Sanktionen wären nur noch erlaubt, wenn sie vom Uno-Sicherheitsrat beschlossen werden. Auch Massnahmen gegen Sanktionsumgehungen wären noch möglich. Mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen zusammenarbeiten könnte die Schweiz nur im Fall eines direkten bewaffneten Angriffs und in der unmittelbaren Vorbereitung darauf.
Wer steht hinter dem Volksbegehren?
Einer der Urheber der Initiative ist alt Bundesrat Christoph Blocher. Die Organisation Pro Schweiz, deren Vorgängerin – die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) – die Blocher einst präsidierte, koordinierte die Unterschriftensammlung und nun auch den Abstimmungskampf. Unterstützt wird das Volksbegehren von der SVP und einzelnen Vertreterinnen und Vertretern der Mitte. Eine Kampagne lanciert hat auch ein «pazifistisches und internationalistisches Komitee für die Neutralität». Es umfasst mehrere Organisationen, darunter die Partei der Arbeit, die Kommunisten sowie die Schweizerische Friedensbewegung.
Der Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann eröffnete in Bern vor den Medien die Hauptkampagne zur Volksinitiative. Er war in den vergangenen Jahren mehrmals erfolgreich an der Urne. Als Präsident des Egerkinger Komitees gewann Wobmann gleich zwei Volksinitiativen: Im November 2009 beim Minarettverbot folgten ihm über 57 Prozent der Stimmenden. Bei der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» waren es im März 2021 immerhin gut 51 Prozent.
Was sagt das Initiativkomitee?
Die Befürwortenden argumentieren, dass die Neutralität die Schweiz vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht habe. Mit der Verankerung des Prinzips in der Verfassung werde sichergestellt, dass die Schweiz ihre Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahre und nicht auf Druck von aussen unterschiedlich auslege.
Das Ja-Lager betrachtet die Initiative als Beitrag zu einer eigenständigen Schweizer Aussenpolitik, die sich konsequent aus militärischen Bündnissen und geopolitischen Auseinandersetzungen heraushält. Heute werde die Schweiz nicht mehr als «zuverlässiges, vertrauenswürdiges und neutrales Land» wahrgenommen.
Wer sind die Gegnerinnen und Gegner?
Die Initiative wird von einer deutlichen Mehrheit des Parlaments und auch vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen. SP, Mitte, FDP, Grüne und GLP plädieren für den Status quo.
Wie argumentiert das Nein-Lager?
Das Nein-Lager argumentiert, dass sich die Neutralitätspraxis bewährt habe. Die Verfassung gewähre heute den nötigen Handlungsspielraum. So könne der Bundesrat im Rahmen des Neutralitätsrechts die Interessen der Schweiz wahren, auch wenn sich die Umstände ändern. Die Initiative würde diesen Spielraum einschränken. Die Zusammenarbeit der Schweiz mit internationalen Partnern, etwa für militärische Übungen und die Abwehr von Bedrohungen aus dem Cyberraum oder durch Drohnen, würde laut dem Nein-Komitee eingeschränkt.
Die Linke bezeichnet die Initiative als «Pro-Putin-Initiative», die Bürgerlichen bezeichnen sie als «Mogelpackung», weil sie Russland zugutekommen würde. Wer bei Verletzungen des Völkerrechts wegsehe, sei nicht neutral, sondern stelle sich auf die Seite des Aggressors.
Wurde ein Gegenvorschlag diskutiert?
Ja. Diskutiert wurden im Parlament mehrere Konzepte. Schliesslich entschieden die eidgenössischen Räte im Frühling dieses Jahres, der Initiative keinen Gegenvorschlag entgegenzustellen. In der kleinen Kammer setzten sich namentlich Vertreterinnen und Vertreter von Mitte und SVP für einen Gegenvorschlag ein.
Die Befürworterinnen und Befürworter eines Gegenvorschlags argumentierten insbesondere, die Neutralität sei in der Bevölkerung stark verankert. Gerade in unsicheren Zeiten sei es sinnvoll, den Neutralitätsbegriff zu klären. Nach ihrem Willen sollte die Bestimmung «Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet» neu in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Das Sanktionsverbot dagegen hätte nicht Teil des Gegenvorschlags sein sollen.
Der Nationalrat lehnte indes alle Vorschläge für einen direkten Gegenvorschlag – jeweils relativ deutlich – ab. Die Gegnerinnen und Gegner wandten ein, ein Gegenvorschlag schaffe keine Klarheit, sondern werfe vielmehr neue Fragen auf. So bleibe unklar, ob sich mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung am Status quo etwas ändere oder nicht – und ob entsprechend der Handlungsspielraum des Bundesrats schrumpfe. Auch die Landesregierung lehnte einen alternativen Neutralitätsartikel in der Verfassung stets ab.
Was passiert nach einem Nein?
Die Schweiz bleibe auch ohne Verfassungsänderung neutral, sagte Bundesrat Ignazio Cassis im Abstimmungskampf: «Die Abstimmungsfrage lautet nicht: ‘Soll die Schweiz neutral bleiben?’ Denn daran besteht kein Zweifel. Die Schweiz war neutral, die Schweiz ist neutral, und sie wird neutral bleiben.» Die eigentliche Frage sei vielmehr, ob das Land eine neue, starre Neutralität brauche.
Laut Cassis soll die Verfassung nicht mit Formulierungen belastet werden, die mehr Unsicherheit statt Klarheit mit sich bringen. «Unsere Neutralität funktioniert. Wir müssen sie nicht ändern.»
Wie stehen aktuell die Chancen der Vorlage?
Zuletzt zeigten Umfragen, dass die Vorlage einen schweren Stand haben dürfte. Gemäss der Befragung des Leewas-Instituts im Auftrag von Tamedia und «20 Minuten» lehnten 62 Prozent der befragten Stimmberechtigten die Neutralitätsinitiative ab. 36 Prozent waren dafür. 2 Prozent der Teilnehmenden waren noch unentschlossen.
Laut der ersten SRG-Umfrage von gfs.bern sprachen sich 54 Prozent der Befragten gegen die Initiative aus und 42 Prozent dafür. Die Meinungsbildung sei bereits weit fortgeschritten, hiess es dazu.
Gemäss einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov Schweiz lehnten 50 Prozent der Befragten die Neutralitätsinitiative ab, während der Ja-Anteil bei 41 Prozent lag und 9 Prozent noch unentschlossen waren.
Was kosten die Kampagnen?
Die Befürwortenden der Neutralitätsinitiative haben bisher deutlich mehr Geld für den Abstimmungskampf vorgesehen. Sie haben 3,8 Millionen Franken angemeldet, während die Gegnerinnen und Gegner über knapp 1,7 Millionen verfügen. Das zeigen die von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bisher veröffentlichten Zahlen.
Über zwei Millionen Franken der Pro-Kampagne stammen von Christoph Blocher und 1,3 Millionen Franken von Pro Schweiz. Auf Seiten der Gegner steuert der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse mit 1,2 Millionen Franken am meisten Mittel bei.
#Adessonews seleziona nella rete articoli di particolare interesse.
Se vuoi leggere l’articolo completo clicca sul seguente link



