300 Euro wegen Google-Bewertung – so ist die Lage in der Schweiz


Anwalt schreibt Tiktokerin

Mit ihrer Rezension hätte die Tiktokerin der Zahnärztin die 5-Sterne-Bewertung versaut.

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Eine Tiktokerin kritisiert eine Zahnärztin auf Google – kurz darauf erhält sie Post von einem Anwalt. Der Fall wirft Fragen auf: Wie weit darf man bei einer schlechten Bewertung gehen und was ist in der Schweiz erlaubt?

Britta Gfeller

Darum geht’s

  • Eine deutsche Tiktokerin erhält wegen einer schlechten Google-Bewertung über eine Zahnärztin ein Anwaltsschreiben.
  • Sie soll die Anwaltskosten von über 300 Euro übernehmen, wenn sie die Rezension nicht löscht.
  • In der Schweiz dürfen Kund*innen ihre persönlichen Erfahrungen online teilen, müssen dabei aber sachlich und bei den Fakten bleiben.
  • Unwahre Tatsachenbehauptungen und reine Schmähkritik können rechtliche Folgen haben.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

«Leute, das ist so unfassbar», beginnt die deutsche Tiktok-Userin Anna ihr Video: In der Hand hält sie ein Schreiben von einem Anwalt. Darin steht, dass sie eine Google-Bewertung innerhalb einer gesetzten Frist löschen muss.

Wenn sie dies nicht tue, müsse sie die Anwaltskosten in Höhe von über 300 Euro übernehmen und es würden weitere Schritte folgen. «Das kann doch nicht legal sein!», sagt Anna. «Ich habe ja in die Bewertung reingeschrieben, was ich vor Ort erlebt habe!»

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Die Vorgeschichte: Vor kurzem waren Anna und ihre Freundin bei einer Zahnärztin. Die stellte bei den jungen Frauen jeweils drei Löcher fest, es müsse gebohrt werden. Da die beiden das nicht recht glauben konnten, holten sie sich eine Zweitmeinung bei einem anderen Zahnarzt ein.

Dieser fand bei beiden kein einziges Loch.

Praxis hat 5-Sterne-Bewertung

Daraufhin schrieb Anna zur ersten Zahnärztin eine schlechte Google-Rezension. «Diese Praxis hatte 5,0 Sterne, keine einzige schlechte Bewertung. Das kam mir schon verdächtig vor, denn jeder Zahnarzt hat mindestens eine schlechte Bewertung», sagt die Tiktokerin im Video.

In der Rezension habe sie geschrieben, dass die Zahnärztin Löcher festgestellt habe. Ein andere Zahnarzt habe gesagt, da seien keine Löcher. Hätte sie keine zweite Meinung eingeholt, wären gesunde Zähne angebohrt worden.

Kurz darauf flatterte das Anwaltsschreiben in den Briefkasten. Die Bewertung hatte Google da auf Anfrage der Zahnärztin bereits entfernt, der genaue Wortlaut von Annas Rezension ist also nicht bekannt.

So ist die rechtliche Lage in der Schweiz

Die Anwaltskosten direkt auf eine Rezensions-Schreiberin abzuwälzen, geht in der Schweiz nicht, sagt Rechtsanwältin Mirjam Teitler auf Anfrage von blue News.

«In der Schweiz dient ein solches Schreiben primär dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und den Gegner darauf aufmerksam zu machen, dass ihm, wenn er nicht ‹spurt›, ein Rechtsstreit drohen könnte», erklärt sie.

«Wer aussergerichtlich einen Anwalt einschaltet, trägt dessen Kosten zunächst selbst. Erst wenn es gerichtlich wird und die angeschriebene Person unterliegt, muss sie die Gerichtskosten und die Anwaltskosten beider Parteien für das Gerichtsverfahren übernehmen.»

Zwar sei es bei Online-Rezensionen gerade Sinn der Sache, dass Menschen ihre Meinung kundtun. Aber die Schreiber*innen müssen sachlich und bei den Fakten bleiben. «Betroffene dürfen ihre persönlichen Erfahrungen beschreiben und dies am besten als solche kennzeichnen, zum Beispiel mit der Formulierung ‹Ich finde …›.»

Freie Meinungsäusserung vs. Schutz der Persönlichkeit

Behauptungen müssten immer belegt werden, im Fall von Anna zum Beispiel mit Röntgenbildern, die beweisen, dass sie keine Karies hat. «Rechtlich unzulässig sind in der Schweiz unwahre Tatsachenbehauptungen sowie reine Schmähkritik, die ohne Sachbezug nur auf die Herabsetzung einer Person zielt», erklärt Mirjam Teitler.

Checkliste für Bewertungs-Schreiber*innen

Rechtsanwältin Mirjam Teitler gibt Tipps, was man vor dem Absenden einer Rezension beachten sollte:

  • Der Faktencheck: Kann ich das, was ich als Tatsache behaupte, im Ernstfall beweisen? Habe ich zum Beispiel eine Quittung für die Wartezeit oder den Bericht der Zweitmeinung?
  • Die Adjektiv-Kontrolle: Enthält mein Text Schimpfwörter oder herabsetzende Begriffe? Falls ja: Streichen und durch sachliche Beschreibungen der eigenen Wahrnehmung ersetzen.
  • Die Perspektiv-Wahl: Schreibe ich in der Ich-Form («Ich habe mich nicht gut beraten gefühlt») statt allgemeingültige Urteile zu fällen («Die Ärztin ist unfähig»)? Die Ich-Form ist als persönliche Meinung deutlich besser geschützt.
  • Der «Nacht drüber schlafen»-Test: Würde ich diese Kritik der Person auch so ins Gesicht sagen? Emotionale Wut-Postings sind die häufigsten Auslöser für teure rechtliche Auseinandersetzungen. Was würde ich denken, wenn eine Freundin oder ein Freund einen solchen Kommentar verfasst?
  • Beweise sichern: Machen Sie einen Screenshot von Ihrer Bewertung und legen Sie die dazugehörigen Dokumente in einen Ordner. Auch die Beweismittel, die die Kritikpunkte beweisen können. Falls Google die Bewertung aufgrund einer Meldung prüft, können Sie so sofort fundiert Stellung nehmen.
  • «Der Kernkonflikt bei Online-Bewertungen liegt im Spannungsfeld zwischen der verfassungsmässig garantierten Meinungsäusserungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit des Dienstleisters», so die Rechtsanwältin.

    Öffentliches Interesse entbindet nicht von Wahrheits-Pflicht

    Jede Person, ob natürlich oder juristisch, wie die Zahnpraxis im vorliegenden Fall, hat ein Recht auf Schutz ihrer wirtschaftlichen und beruflichen Ehre. Eine Bewertung ist dann widerrechtlich, wenn sie die Persönlichkeit verletzt, ohne dass ein Rechtfertigungsgrund vorliegt.

    Eine Verletzung kann gerechtfertigt sein durch eine Einwilligung, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder durch das Gesetz. «Das öffentliche Interesse an Transparenz und Erfahrungsaustausch auf Plattformen ist ein gewichtiger Faktor, entbindet jedoch nicht von der Pflicht zur Wahrheit», betont Mirjam Teitler.


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